Als Speichelprobe bezeichnet man umgangssprachlich den Mundschleimhaut-Abstrich.
Aus den gesicherten Zellen wird ein genetischer Fingerabdruck bzw. ein DNA-Profil gewonnen.
Die Durchführung der Entnahme von Körperzellen für kriminalistische Zwecke ist eine hoheitliche Maßnahme, die der Gegenwart eines Polizeibeamten bedarf. Die gesetzlichen Grundlagen für die DNA-Analyse und damit zusammenhängende Maßnahmen sind in der Strafprozessordnung (§ 81a StPO) und im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz geregelt.
Quelle: WIKIPEDIA.org
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